AGB SaaS Nutzung#

Vertragsgegenstand#

  1. Die Helm & Nagel GmbH (im Folgenden: Hersteller) bietet unter der URL app.konfuzio.com die Konfuzio Server Software (im Folgenden: Konfuzio) gemäß der Leistungsbeschreibung Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und keine Institute im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG mit Sitz in der Europäischen Union, einschließlich der Schweiz und dem Vereinigte Königreich, zur Nutzung an.

  2. Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden „Verträge” genannt), die zwischen dem Hersteller und dem Kunden zur Nutzung von Konfuzio geschlossen werden.

Vertragsschluss#

  1. Die Nutzung von Konfuzio setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Konfuzio ab. Dieses Angebot kann den Hersteller mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse für den eingerichteten Account annehmen.

  2. Durch die Registrierung, die Erstellung eines Accounts, wird ein Vertrags zur kostenfreien Nutzung geschlossen. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Konfuzio erfolgt nicht.

  3. Während der kostenfreien Nutzung gemäß Ziffer 2.3 hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von Konfuzio abzuschließen.

  4. Für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung erstellt der Hersteller auf Anfrage ein entsprechendes Angebot, welches vom Kunden durch Bestätigung spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.

Leistungen, Wechsel der Versionen#

  1. Der Hersteller stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf Konfuzio angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Version einschließlich etwaiger zusätzlicher Funktionalitäten ergibt sich aus der Beschreibung von Konfuzio unter der Rubrik „Preise” und „Funktionen”. Weitere Leistungen sind nicht Gegenstand des Nutzungsvertrags.

  2. Zusätzliche Funktionalitäten, deren Nutzungsumfang nicht beschränkt ist, dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden („Fair Use”), insbesondere um die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung für alle Kunden zu gewährleisten. Im Zweifel liegt eine unangemessene Nutzung vor, wenn der Kunde wirtschaftlichen Mehrwert durch die Nutzung dieser Funktionalitäten generiert. Unangemessen ist auch eine wesensfremde Nutzung.

  3. Sind für zusätzliche Funktionalitäten Kontingente vorgesehen, können unverbrauchte Kontingente können nicht auf den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

  4. Konfuzio ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern („Drittsystem”) über Schnittstellen ( „Integrations”). Auf der Support Webseite help.konfuzio.com/integrations/ findet sich eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Integrationen, wobei die Verfügbarkeit für den Kunden von dem vom Kunden gebuchten Paket abhängen kann. Der Hersteller behält es sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Grundsätzlich sind Integrationen von Drittanbietern bereitgestellt und werden alleine von diesen verantwortet. Integrationen sind daher keine Leistungen von Konfuzio. Funktionsumfang, Preise, Laufzeit und sonstige Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Partner-Integrationen, einschließlich Support, richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter (z.B. Verfügbarkeit, Preise, Laufzeit). Der Hersteller übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Integrationen. Um eine Integration nutzen zu können muss der Kunde über die Nutzungsberechtigung für das anzubindende Drittsystem verfügen. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen Kunde und dem Hersteller der Kunde verantwortlich.

  5. Der Kunde ist berechtigt, die Software Dritten, die kein Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG mit Sitz in der Europäischen Union, einschließlich der Schweiz und dem Vereinigte Königreich oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, als einen Dienst zur Verfügung zu stellen. Nutzungsberechtigt sind Dritte sofern der Kunde den Hersteller schriftlich mit Angabe der Daten der Organisationen (Firma und Adresse) informiert und der Hersteller diesen nutzungsberechtigten Organisationen zustimmt, fortfolgend nutzungsberechtigte Organisationen genannt. Der Kunde gewährleistet, dass nutzungsberechtigte Organisationen, die Software ausschließlich vertragsgemäß nutzen. Der Hersteller räumt nutzungsberechtigten Organisationen daraufhin ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung von Konfuzio ein.

Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen#

  1. Der Hersteller gewährleistet eine 99.9%-ige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Leistung im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Herstellers liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 4.2 vorab angekündigt wurden.

  2. Der Hersteller ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung aller Feiertage in Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird der Hersteller diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht des Herstellers zu vertreten ist.

  3. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Der Hersteller wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit eine Reaktionszeit gemäß Service Levels sicherzustellen.

Mitwirkungsleistungen des Kundens#

  1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der kostenfreien Nutzung gemäß der Ziffern 2.2 und 2.3 die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit von Konfuzio zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung von Konfuzio gegenüber dem Hersteller anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des kostenfreien Nutzung bereits bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung gegenüber dem Hersteller angezeigt wurden, kann sich der Kunde gegenüber dem Hersteller nicht berufen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.

    1. Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

    2. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Konfuzio wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von Konfuzio kommen. Der Hersteller ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

    3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Konfuzio Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.

    4. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts”, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts” bezieht sich dabei auf den Konfuzio Account.

    5. Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.

  3. Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrations im Konfuzio Account und im Drittsystem z.B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übertragen werden sollen und wie Kunden-spezifische Werte aus Mehrfachauswahlfeldern zuzuordnen sind; (iii) die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen (z.B. betreffend die Textlänge von Freitextfeldern) vor Produktivnutzung; (iv) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittsystem; (v) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Hersteller über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird den Hersteller bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Der Hersteller ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung von Konfuzio zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen#

  1. Es gilt die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste. Die dortigen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar.

  2. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.

  3. Die Abrechnung beginnt mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet mit diesem Vertrag. Dem Kunden wird zu Beginn der jeweiligen Jahresperiode eine neue Jahresrechnung zur Überweisung in elektronischer Form per E-Mail zugesandt.

  4. Im Verzugsfall des Kunden ist der Hersteller berechtigt, den Zugang des Kunden zu Konfuzio unverzüglich zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat der Hersteller kein Recht den Zugang zu Konfuzio zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung#

  1. Sobald der Kunde seine Zugangsdaten erhalten hat, beginnt die kostenfreie Nutzung (siehe Ziffer 2.2 und 2.3). Während der kostenfreien Nutzung kann der Kunde entscheiden, ob er einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Konfuzio abschließen möchte.

  2. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung von Konfuzio gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat.

  3. Sowohl der Kunde als auch der Hersteller haben das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung von Konfuzio mit einer Frist von einem Monat und Verträge zur kostenfreien Nutzung unverzüglich zu kündigen.

  4. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  5. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.

Referenzen#

  1. Der Hersteller erhält das Recht, den Kunden und die nutzungsberechtigten Organisationen im Rahmen der Angabe von Referenzen auch unter Verwendung des Logos zu benennen. Dem Hersteller ist es zu Werbezwecken ebenfalls gestattet, einen Screenshot der Anwendung zu zeigen, soweit sichergestellt ist, dass keine vertraulichen Informationen oder personenbezogene Daten zu sehen sind.

  2. Der Kunde und die nutzungsberechtigte Organisationen gestatten dem Hersteller die Veröffentlichung einer Pressemitteilung sowie die namentliche Nennung mit Firmenlogo auf den Websiten des Herstellers. Die in der Pressemitteilung benannten Personen und/oder Organisationen werden in der Erarbeitung der Pressemitteilung und somit vor der Veröffentlichung eingebunden.

  3. Der Hersteller ist sich der Reputation, die an die Namen der nutzungsberechtigte Organisationen gebunden ist, bewusst und verpflichtet sich, seine in Abs. 1 genannten Rechte nicht zum Schaden der nutzungsberechtigte Organisationen zu gebrauchen.

Anlagen#